Anmeldung zur Notfallbetreuung ab 5.5.20

Sehr geehrte Eltern,

zur Erinnerung:
Kinder in den Klassen 5 bis 7, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, haben Anspruch auf Notfallbetreuung, ebenso grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten. Dafür müssen die Eltern eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen sowie bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.

Bitte melden Sie uns den Bedarf, falls er besteht bis 30.04.2020. Das Angebot beginnt dann am 05.05.2020.

Eine Teilnahme ist nur mit der schriftlichen Anmeldung  möglich.
Mein Wunsch an Sie: Bleiben Sie uns erhalten!

Ganz herzliche Grüße
Ihr Joachim Schneider

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