Änderungen in der Notfallbetreuung – jetzt bis Klasse 7!

Sehr geehrte Eltern,

nach den Ferien soll jetzt ab 4.5.2020 die Schule wieder losgehen – allerdings nur für die Klassen 9 und 10 mit den schriftlichen Prüfungsfächern Deutsch, Mathematik und Englisch.

Für die anderen Schüler geht es so weiter wie bisher. Auch deshalb haben wir Sie um eine Rückmeldung gebeten, die wir dann am 28.4.2020 auswerten wollen.

In einem ausführlichen Schreiben werden unsere Neunt- und Zehntklässler über die Bedingungen und Regelungen demnächst informiert.

Heute geht es um Änderungen bei der Notfallbetreuung.

Mit Schreiben vom Anfang dieser Woche hat das Ministerium mitgeteilt, dass jetzt die Klassenstufen 5 bis 7 einen Anspruch haben können. Neu ist, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten. Dafür müssen die Eltern eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen sowie bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.

Bitte melden Sie uns den Bedarf, falls er besteht bis 27.04.2020.

Mein Wunsch an Sie: Bleiben Sie uns erhalten!

 

Ganz herzliche Grüße

Ihr Joachim Schneider

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