Erinnerung an die aktuelle MNS-Regelung

Sehr geehrte Eltern,

heute erinnere ich Sie noch einmal an die Elternbriefe vom 28.05.2020 und 10.06.2020, in denen wir Ihnen unsere Regelungen für den Wiedereinstieg in den Unterrichtsbetrieb mitgeteilt haben.

Unter anderem stand dort auch folgendes:

  • MNS-Masken sind im Unterricht nicht vorgeschrieben. Falls Abstände (mind. 1,5m) nicht eingehalten werden (können), werden wir den Gebrauch vorschreiben. Versorgen Sie daher Ihr Kind auch dann damit, wenn es keine öffentlichen Verkehrsmittel benützt.

Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten ist das Einhalten des Mindestabstands nicht durchgehend möglich. Daher muss ein MNS-Schutz im Gebäude gewährleistet sein. Das funktioniert bei den meisten Schülern richtig gut. Leider gibt es aber immer wieder Schüler, die ihren MNS, z.T. wiederholt, nicht dabei haben, obwohl wir schon in der zweiten Woche des Präsenzunterrichts sind.

Bisher konnte Herr Beiner in solchen Notlagen eine Maske ausgeben. Angesichts der steigenden Zahl solcher Fälle führen wir das nicht mehr weiter.

Falls ab der nächsten Woche Schüler ohne MNS ins Gebäude wolle, können sie für € 1.- bei Herrn Beiner eine Maske erwerben oder sorgen auf privatem Weg dafür, bevor sie das Gebäude betreten.

Mit unseren strikten Maßnahmen ist es uns bisher gelungen, einen geordneten Unterrichtsbetrieb nicht zu gefährden. Das muss so bleiben.

Es grüßt Sie ganz herzlich

Ihr
Joachim Schneider